Alami Company I Agentur der digitalen Wirtschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Zusammenarbeit
  2. Mitwirkungspflichten des Kunden
  3. Beteiligung Dritter
  4. Termine
  5. Leistungsänderungen
  6. Vergütung
  7. Rechte
  8. Schutzrechtsverletzungen
  9. Rücktritt
  10. Haftung
  11. Abwerbungsverbot
  12. Geheimhaltung, Presseerklärung
  13. Sonstiges
  14. Schlussbestimmungen

1.       Zusammenarbeit

1.1    Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2    Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Alami Company – Büro für interaktive & visuelle Kommunikation Roghmal Alami (Die Personenfirma wird im folgenden Alami Company genannt) unverzüglich mitzuteilen.

1.3    Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

1.4    Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/ oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.5    Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

2.    Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1    Der Kunde unterstützt Alami Company bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Alami Company hinsichtlich der von Alami Company zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2.2    Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche  Fachkunde verfügen.

2.3    Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Alami Company im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Alami Company umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Alami Company die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.4    Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3.    Beteiligung Dritter

3.1    Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Alami Company tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Alami Company hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Alami Company aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4.    Termine

4.1    Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Alami Company nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

4.2    Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nicht -einhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

4.3    Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Alami Company nicht zu vertreten und berechtigen Alami Company, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Alami Company wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5.    Leistungsänderungen

5.1    Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Alami Company zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Alami Company äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Alami Company von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.2    Alami Company prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Alami Company, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Alami Company dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Alami Company die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3    Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Alami Company dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4    Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5    Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

5.6    Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Alami Company wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.7    Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstands Zeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Alami Company berechnet.

5.8    Alami Company ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Alami Company für den Kunden zumutbar ist.

6.    Vergütung

6.1    Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Alami Company mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann Alami Company eine Handling Fee in Höhe von 15% erheben.

6.2    Die Vergütung von Alami Company erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Alami Company, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Alami Company ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Alami Company erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

6.3    Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Alami Company getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Alami Company für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

6.4    Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.    Rechte

7.1    Alami Company gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

7.2    Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

7.3    Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Alami Company kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

8.    Schutzrechtsverletzungen

8.1    Alami Company stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Alami Company unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

8.2    Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Alami Company unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9.    Rücktritt

9.1    Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Alami Company diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10.  Haftung

10.1  Alami Company haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Alami Company nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2  Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Auftragshöhe.

10.3  Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Alami Company insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4  Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Alami Company.

11.  Abwerbungsverbot

11.1  Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Alami Company abzuwerben oder ohne Zustimmung von Alami Company anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Alami Company der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

12.  Geheimhaltung, Presseerklärung

12.1  Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2  Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3  Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4  Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12.5  Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per e-mail zulässig.

13.  Sonstiges

13.1  Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

13.2  Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

13.3  Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

13.4  Alami Company wird das Recht eingeräumt, den Kunden als Referenzkunden für die Bewerbung der Dienstleistungen unter Wiedergabe von dessen Firma bzw. Unternehmensbezeichnung, dessen Marke bzw. Unternehmenslogo sowie dessen URL zu benennen (z.B. Benennung auf Homepage und gedruckten Werbematerialien). Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu durch schriftliche Mitteilung für die Zukunft widerrufen.

14.  Schlussbestimmungen

14.1  Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

14.2  Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

14.3  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

14.4  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privat-rechts und des UN-Kaufrechts.

14.5  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Alami Company – Büro für interaktive & visuelle Kommunikation.

Allgemeine Rahmenbedingungen

Das Angebot ist freibleibend. Es gelten die produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und Garantieleistungen der Hersteller. Das Angebot hat aufgrund der eingeräumten Nachlässe eine Gültigkeit von 14 Tagen nach Ausstellung und gilt nur bei Komplettabnahme oder nach abweichender Rücksprache. Eventuelle zusätzliche Präsentationen, Autorenkorrekturen und Modifikationen berechnen wir nach Aufwand. Namentliche Nennung von Alami Company inkl. Verlinkung zur Website von Alami Company im Impressum, Film und auf den Druckerzeugnissen.

Der Auftraggeber erwirbt mit der Bezahlung des Gesamthonorares das ausschließliche Werknutzungsrecht an dem geschaffenen Werk in der gelieferten Fassung. Weitere nicht vereinbarte Verwendungsarten sind gesondert zu honorieren, insbesondere die Übergabe der offenen Daten zur Bearbeitung durch Dritte. Alle Kosten sind netto. Der so beschlossene Kostenrahmen muss eingehalten werden.

Preisschutz

Die Preise basieren auf den jeweils aktuellen Preislisten und verstehen sich exklusive der derzeitig gültigen Mehrwertsteuer. Bestellungen und Änderungen obliegen der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste. Die Preise stehen vorbehaltlich einer Freigabe durch die jeweiligen Hersteller.

Haftungsausschluss

Im rechtlich zulässigen Umfang wird jegliche Haftung für direkte und indirekte Schäden sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn abgelehnt. Die Alami Company haftet auch nicht für Schäden, die auf unsachgemäße, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung ihrer Produkte durch den Kunden, insbesondere auf die ungenügende Mitwirkung des Kunden, Nichtbeachtung von Bestimmungen betreffend den Umgang mit den Endgeräten zurückzuführen sind.

Andere Geschäftsbedingungen

Anderslautende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn diese von der Alami Company schriftlich bestätigt werden.

Copyright

Die Weitergabe und/oder Vervielfältigung des Angebotes ist untersagt. Es unterliegt den Bestimmungen des Copyrights der Alami Company.

Zahlungsmodalität

Hardware/Software/Dienstleistung

Die Abrechnung erfolgt gemäß der in diesem Angebot aufgeführten Konditionen.

30% des Bruttorechnungsbetrages wird zu Projektbeginn in Rechnung gestellt.

Weitere Abrechnung nach Leistungsstand.

Zahlungsziel

7 Tage ohne Abzug.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Alami Company wird Mönchengladbach als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.